Derzeitig sind keine Versteigerungsverfahren gemäß §10 Abs. 4 Gasnetzzugangsverordnung für Ein- oder Ausspeisekapazitäten des Fernleitungsnetzes der EGMT erforderlich.
Sofern eine Versteigerung von Kapazitäten im Engpassfall notwendig wird, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren. Anfragen für diese Kapazitäten sind dann jeweils bis zum 1. August für das folgende Gaswirtschaftsjahr zu stellen.




