Erdgas Münster Transport bieten Ihnen Zugang zu unserem Fernleitungsnetz im Einklang mit den Bestimmungen des „Energiewirtschaftsgesetzes“ (EnWG) sowie der „Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (GasNZV) und der „Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen“ (GasNEV). Vor diesem Hintergrund vermitteln wir Ihnen auch den Zugang zum vorgelagerten Rohrleitungsnetz der Erdgas Münster GmbH. Um Ihnen den Zugang zu den beiden o.g. Netzen zu erleichtern, wurde dieses vorgelagerte Rohrleitungsnetz in die Teilnetzsystematik unseres Fernleitungsnetzes integriert.
Seit dem 1.Oktober 2007 bieten wir den Netzzugang ausschließlich auf Grundlage des "Zweivertragsmodells" an. Die Basis hierfür bildet die im Rahmen des Konsultationsprozesses der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de/) zusammen mit dem BDEW (vormals Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft) (http://www.bdew.de/) und dem Verband kommunaler Unternehmen (http://www.vku.de/) überarbeitete Vereinbarung über die Kooperation gemäß §20 Abs. 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen. Unsere Netzzugangsbedingungen und Vertragsmuster, sowie weitere Informationen für den Netzzugang haben wir für Sie im Downloadbereich zusammengestellt. Detaillierte Informationen zu Ein- und Ausspeisepunkten sowie die Möglichkeit zur Onlinebuchung für das Marktgebiet L-Gas 1 finden Sie unter www.marktgebiete.com. Buchungen für Ein- und Ausspeisepunkte unseres Fernleitungsnetzes, die nicht dem Marktgebiet L-Gas 1 zugeordnet sind, können Sie über unseren Informations- und Entgeltrechner vornehmen. Punkte des vorgelagerten Rohrleitungsnetzes können Sie analog über diese beiden Systeme buchen. Die veröffentlichten Netzentgelte werden gemäß § 23 a EnWG durch die Bundesnetzagentur genehmigt.





